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Angaben gemäß § 5 TMG

Ökotal GmbH
Karlstr. 19
72660 Beuren

Handelsregister: HRB733708
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart

DE-ÖKO-001

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Patrik Müller

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Telefon: 0800 6646905
E-Mail: info@oekotal.de

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE271030060

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Datenschutzbestimmungen

Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Besteller/Kunde mit nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Mündliche Abmachungen mit unserem Büro oder unseren Vertretern bzw. Mitarbeiten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Lieferungs- bzw. Einkaufsbedingungen eines Bestellers / Kunden sind auch dann für die Auslieferung des Auftrages nicht maßgebend, wenn sie von diesem bei Erteilung eines Auftrages vorgeschrieben sind; ein ausdrücklicher Widerspruch unsererseits ist nicht erforderlich.


2. Sämtliche Preise sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Festpreise getätigt werden, für uns freibleibend. Während einer Abschlusszeit eintretende Steuer-, Zoll- oder Frachterhöhungen sowie gesetzliche Preisregelungen gehen zu Lasten des Käufers.

3. Sämtliche Lieferfristen sind unverbindlich. Die Liefermöglichkeit ist in jedem Fall vorbehalten. Wird uns die Lieferung aus Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich, werden wir von der Lieferungsverpflichtung frei. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen in den Fällen höherer Gewalt oder sonstiger, unvorhergesehener Ereignisse, wie Betriebsstörungen, Stockung der Transportgelegenheit, Streiks, strenger Frost, Maschinenstörungen usw. Gleiches gilt, wenn unsere Rohwaren-Lieferanten ihren Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommen. Ausdrücklich erkennt der Besteller/Kunde unsere Abhängigkeit vom Marktangebot an biologischer Rohware an; die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen wird daher anerkannt. Rücktritt oder Schadensersatz für verspätete Lieferung sind unzulässig, wenn nicht eine ausreichende Nachfrist gestellt worden ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Transportmittel, wie z. B. Paletten, Kisten, sind in gleicher Art und Güte im sofortigen Wechsel zu tauschen. Nichteinhalten des Wechseltausches führen zur sofortigen Berechnung der mitgelieferten Transportmittel.

4. Die Ware reist in allen Fällen, auch bei frachtfreier Lieferung durch unsere LKWs, auf Gefahr des Bestellers/Kunden. Beschädigungen und Diebstähle, die an unseren Waren auf dem Lieferwege erfolgen, sind sofort nach dem Empfang der Ware dem Transportführer anzuzeigen. Für derartige mit Recht beanstandete Ware erfolgt nach unserer Wahl Ersatz in bar zum Rechnungswert oder in Waren.Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.

5. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Besteller/Kunden; die Lieferung gilt mit Unterzeichnung des Lieferscheines bei Übernahme der Ware durch Besteller/Kunden hinsichtlich Menge und Qualität als ordnungsmäßig erbracht und genehmigt. Mängelrügen sind spätestens 12 Stunden nach Übernahme der Ware schriftlich innerhalb unserer Geschäftszeit bei uns anzuzeigen, wobei fernschriftliche Anzeige ausreicht, bei Überschreitung der Frist verfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Werden Mängelrügen erhoben, hat der Besteller/Kunde auf unser Verlangen innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Mängelrüge über den behaupteten Mangel ein Gutachten oder eine amtliche Bescheinigung beizubringen. Der Besteller / Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich von Zeit und Ort der Begutachtung und der Person des Gutachters zu unterrichten. Wir sind berechtigt, der Begutachtung selbst oder durch beauftragte Person beizuwohnen und ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Verlangen wir ein Gegengutachten, darf die Ware vor der Vorlage des Gutachtens nicht verkauft werden. Insgesamt wird ordnungsgemäße Lagerung der Ware entsprechend der Herstellervorgabe vorausgesetzt. Transportführer sind zur Entgegennahme von Beanstandungen nicht befugt. Bei berechtigten und von uns anerkannten Beanstandungen wird Gewähr durch Erstattung des Minderwertes der Ware an den Besteller/Kunden geleistet. Die Höhe des Ausgleiches bestimmen wir nach ordnungsgemäßem Ermessen auf Grundlage der in § 441 Absatz 3 BGB normierten Grundsätze. Andere Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch der Anspruch auf Nacherfüllung, sind ausgeschlossen. Ebenfalls sind sämtliche Schadenersatzansprüche, auch an anderen Rechtsgütern des Bestellers / Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen; § 276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

6. Sofern nicht anderes vereinbart und ausdrücklich bestätigt wird, sind unsere Rechnungen sofort rein netto Kasse ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden ohne besondere Vereinbarung nicht angenommen. Die Aushändigung von Wechseln oder Schecks stellt keine Zahlung im vorstehenden Sinne dar; werden Wechsel oder Schecks angenommen, gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Bestellers/Kunden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir ohne vorherige Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und die üblichen Kosten zu berechnen. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers/Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Besteller/Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Besteller / Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber uns und unseren verbundenen Unternehmen einverstanden. In gleicher Weise können auch Forderungen und Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen des Bestellers/Kunden verrechnet werden. Unsere Vertreter bzw. Transportführer sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn eine von uns ausgestellte Vollmacht vorgelegt wird.

7. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der Ökotal GmbH (Verkäufer). Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Der Besteller/Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Verkäufers an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) an der Käufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Besteller/Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Vorpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller / Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller / Käufer sein Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller / Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller / Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers / Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers / Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrage vor. Zur Geltendmachung der Ansprüche des Verkäufers dürfen die Lagerräume des Käufers betreten und die aus der Lieferung stammenden und noch vorhandenen Waren abgeholt und alle Unterlagen zur Feststellung der Forderung eingesehen werden. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt findet sinngemäß auch auf die Transporthilfsmittel Anwendung.

8. Der Besteller / Kunde darf Werbematerial unserer Marken nur in Verbindung mit von uns gelieferten Waren verwenden. Gleiches gilt für von uns nach unserem Ermessen zur Verfügung gestellte Kühltruhen oder sonstige Präsentationsträger.

9. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte es rechtlich und tatsächlich möglich sein, so soll an die Stelle der unwirksamen Bestimmung diejenige wirksame Bestimmung treten, die der ursprünglichen Zielsetzung am nächsten kommt. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist Beuren. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart.

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